Zwangsprostitution als Kriegsverbrechen
von einem symbolischen Kriegsverbrechertribunal verurteilt





Definition von Sklaverei im Völkerrecht:
Behandlung einer Person als persönlicher Besitz und als Verweigerung ihrer Autonomie. Die "sexuelle Sklaverei" beinhaltet zusätzlich das Motiv und die Art des Missbrauchs des Opfers.

Gay McDougall, UN-Sonderberichterstatterin:
"Die Welt kann sich im Umgang mit sexueller Sklaverei nicht weiterentwickeln, ohne diese Fälle aufzuarbeiten. Wenn solche Verbrechen nicht bestraft werden, erhöht das die Wahrscheinlichkeit, dass sie sich wiederholen."
  Das vom 7.-11. Dezember 2000 in Tokio "inoffiziell" durchgeführte Tribunal in Form eines Gerichtsverfahrens sprach Japans verstorbenen Kaiser Hirohito in seiner Funktion als Oberbefehlshaber der japanischen Armee sowie weitere hohe Militärs und Funktionäre für die Vergewaltigungen und die sexuelle Versklavung von rund 200.000 Frauen während und vor dem Zweiten Weltkrieg für schuldig. Die drei Richterinnen und ein Richter werfen Japans Regierung vor, durch die Zwangsprostitution zahlreiche Völkerrechtsabkommen verletzt zu haben.
Richterin Gabrielle Kirk McDonald sah es als erwiesen an, dass die japanische Armee so genannte "Trostfrauen" in Truppenbordelle gezwungen habe. Dem Kaiser seien spätestens seit Dezember 1937 die Vergewaltigungen japanischer Soldaten an asiatischen Frauen bekannt gewesen. Verbrechen gegen die Menschlichkeit können nicht verjähren.
Die Durchführung eines "symbolischen Gerichts" sollte dazu dienen, die Mitglieder der heutigen japanischen Regierung zu einer Aufarbeitung, Stellungnahme und aufrichtigen Entschuldigung zu drängen.

Bei den vor rund 50 Jahren stattgefundenen Kriegsverbrechertribunalen in Nürnberg und Tokio, die sich mit den Verbrechen des Zweiten Weltkriegs befassten, wurden die zwangsprostituierten Mädchen und Frauen in keiner Form erwähnt: weder in Europa noch in Asien.
     
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© 13.12.2000, J. A.



Zwangsprostitution von Mädchen und Frauen
1936 bis 1945 in japanischen Truppenbordellen







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