
Verbrechensbeteiligte Frauen im
Nationalsozialismus
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| " [...] es ist
wichtig, dies noch einmal zu betonen: »Niemand
wurde vom totalitären Regime genötigt, sich durch
besondere Härte auszuzeichnen oder «Führungsqualitäten»
zu beweisen, und niemand wurde gezwungen, Karriere zu
machen und Machtpositionen einzunehmen«; die
Entscheidung war stets eine freiwillige." (Gudrun Schwarz in "Eine Frau an seiner Seite. Ehefrauen in der SS- Sippengemeinschaft" 1997, S. 105) |
Verbrechensbeteiligte
Frauen gab es in jedem Alter, mit jedem Bildungsstand und
aus jeder Schicht. Eine Einteilung der »Täterinnen«: |
| "Die eingehende
Betrachtung der Ehefrauen (und Kinder) am Einsatzort
machte sichtbar, was bislang nicht gesehen werden sollte:
Ihre Anwesenheit schuf »eine Normalität im Grauen«.
[...] Zwischen 1931 und 1945 haben rund 240.000 Frauen einen SS-Mann geheiratet. [...] Die SS-Ehefrauen hatten das rassistische Denkmuster bereitwillig übernommen. [...] Sie stellten sich freiwillig auf die Seite der Täter, waren aktive Komplizinnen und überall zu finden, wo Verbrechen begangen wurden: als Zuschauerinnen, Mittäterinnen, Täterinnen. Als »Räuberbräute« beraubten sie gemeinsam mit ihren Männern die jüdische und nichtjüdische Bevölkerung Osteuropas, als Berufskolleginnen sorgten sie dafür, daß das System der Vernichtung in den Konzentrationslagern, den SS-Verwaltungsapparaten in Deutschland und in den besetzten Gebieten, den zu Mordanstalten umfunktionierten Heil- und Pflegeanstalten nicht ins Stocken geriet. Als Hausfrauen sorgten sie für den stabilen häuslichen Rahmen, in dem Ehemänner Zuflucht vor und Kraft für ihre mörderische »Arbeit« fanden." (Gudrun Schwarz in "Eine Frau an seiner Seite. Ehefrauen in der SS-Sippengemeinschaft" 1997) |
| Biographisches über
"führende" und verbrechensbeteiligte Frauen im Nationalsozialismus: - Frauen mit offiziellen Funktionen im politischen NS-Apparat - Ehefrauen führender Männer im NS-System - Frauen mit offiziellen Funktionen in Terroreinrichtungen des NS-Systems |
Kriegsende: Flucht, "Ahndung" und Amnestie in der westliche Besatzungszone |
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| Ab März 1945 befand sich die SS in einer Art
Auflösung. In den Strom der Flüchtlinge aus dem Osten
reihten sich Wehrmachts- und SS-Angehörige in Zivil.
Einige fanden Unterschlupf in der
"Alpenfestung" im Ausserland in Österreich
(Burger, Kaltenbrunner), eine große Gruppe von SS-Leuten
flüchtete Richtung Flensburg (Himmler, Höß, Heyde) und
Rendsburg in Schleswig-Holstein. Sie gaben sich neue
Namen, harmlose Berufe (Bauern, Bootsmaat,
Versicherungsvertreter) und neue Papiere. 1949 gründeten der katholische Weihbischof Dr. Neuhäusler und der evangelische Altlandesbischof Dr. Wurm die "Christliche Gefangenenhilfe". Im Oktober 1951 wurde daraus die "Stille Hilfe für Kriegsgefangene und Internierte", die sich bis heute um angeklagte und verurteilte NS-Täter kümmert. In der "Stillen Hilfe" engagieren sich hauptsächlich Frauen. Bis 1959 war Prinzessin Helene Elisabeth von Isenburg Vorsitzende. Etliche andere SS-Angehörige wanderten nach Spanien, Schweden, Irland, Bolivien, Chile oder Argentinien aus (Eichmann, Mengele, Roschmann, Schwammberger, Christmann). "Dort lebten sie wie vor ihrer Flucht als elitäre SS- Gemeinschaft." schreibt Gudrun Schwarz. |
Die Mehrheit der SS-Angehörigen blieb in
Deutschland. Viele davon tauchten mittels falscher Pässe
unter, andere kamen in Internierungs- oder in
Kriegsgefangenenlagern. Seit 1946 gab es eine Kampagne auf der westdeutschen Seite (und hier vor allem seitens der Kirchen, die u.a. ihre Macht vor einem "atheistischen Bolschewismus" sichern wollten) für die Freilassung verurteilter KriegsverbrecherInnen. Bundeskanzler Adenauer selbst setzte sich dafür ein, Prozesse auszusetzen oder zu beenden, Todesurteile umzuwandeln und Begnadigungen auszusprechen. Am 31. Januar 1951 wurden zahlreiche Verurteilte von den US-Amerikanern freigelassen. Insgesamt wurden bis zum 01. Januar 1986 84.000 Ermittlungsverfahren gegen mutmaßliche KriegsverbrecherInnen eingestellt. Belastungszeuginnen und - zeugen wurden als unglaubwürdig dargestellt. Oder sie starben vor einem beginnenden Prozeß, nicht zuletzt oft als Spätfolge an Haftbedingungen und Mißhandlungen. Oder es wurde ein "Mangel an Beweisen festgestellt". Die TäterInnen aus den Reihen der Polizei und der SS behielten ihre Renten- und Pensionsansprüche. |
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| (basiert u. a. auf Gudrun Schwarz in "Eine Frau an seiner Seite. Ehefrauen in der SS-Sippengemeinschaft" 1997) | ||
© Jana Arakeljan 1998/1999 |
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Frauen im
II. Weltkrieg/Nationalsozialismus


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