
(Massen-)Vergewaltigungen
als Kriegsmittel
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| Vergewaltigung |
| Vergewaltigung ist sexuelle Gewalt gegen
Mädchen und Frauen und damit die absolute Mißachtung
ihrer körperlichen und persönlichen Integrität. In der
Vergewaltigung von Eroberern kommt die allgemeine
Frauenverachtung zum Vorschein. Vergewaltigung als sexuelle Folter und auch als Kriegsmittel wird von der Justiz (siehe frauenspezifische Asylgründe), den Medien und seitens humanitärer Organisationen nicht genügend berücksichtigt. Wer die Frauen schützen will, muß die Täter benennen und anklagen. Vergewaltigungen als bewußt eingesetztes Mittel zur Kriegsführung "ziehen sich wie ein roter Faden durch die Geschichte, unabhängig von Nationalität, geographischer Lage, kulturellem Niveau, von Rasse, Klasse, Kaste oder Ideologie." (Ingrid Schmidt-Harzbach in "BeFreier und Befreite", s.u.) |
| "Ich weiß nur noch, daß ich der
zwanzigste war, ihr Haar verklebt war, daß sie
ekelerregend und voller Sperma war, und daß ich sie am
Ende getötet habe." Mit fünf Kugeln in den Bauch. (Zitat eines Vergewaltigers aus dem Artikel "Universal Soldier" 1992 der Belgrader Feministin Lepa Mladjenovic) |
| Internationale
Beispiele zum Thema "(Massen)Vergewaltigung als
Kriegsmittel": (aus einem taz-Artikel vom 13.11.1991) Im März 1998 mußte sich erstmals ein Kriegsverbrecher vor einem internationalen Gericht wegen Massenvergewaltigungen verantworten. Der bosnische Serbe Dragoljub Kunarac (37) hielt lt. Anklageschrift 1992 als serbischer Militärkommandant mindestens 14 moslemische Mädchen und Frauen monatelang wie "Sklavinnen" gefangen. Fast täglich wurden sie vergewaltigt, zum Teil von 15 Männern hintereinander und "auf jede denkbare Art". Die jüngsten Opfer sollen 12 Jahre alt gewesen sein. Ein Teil der Mädchen und Frauen habe Selbstmord begehen wollen. Sie sind heute traumatisiert. Nach den Erkenntnissen der Anklage wurden die Massenvergewaltigungen auf Befehl der Führung der bosnischen Serben unter Radovan Karadzic als Mittel der Kriegsführung eingesetzt. (dpa und Anklageschrift vor dem internationalen UNO-Tribunal in Den Haag, März 1998) |
| Die Vergewaltigungen haben für die Mädchen und Frauen... | |
| physische Folgen: | und psychische Folgen: |
| - akute Verletzungen - bleibende gesundheitliche Schäden - Amenorrhoe = Ausbleiben der Menstruation - Gonorrhoe, Syphlilis (Geschlechtskrankheiten) - unfreiwillige Schwangerschaften - (verpfuschte) Abtreibungen - Sterilität |
- Traumatisierung - Depressionen - Selbstmordgedanken - Abscheu gegenüber dem Sexualverkehr - Unverständnis, Drohungen, Ächtung der Gesellschaft und/ oder seitens der Verlobten/ Ehemänner/ Familien - eine ungewisse Zukunft als (alleinerziehende) Mutter - Trennung vom geborenen Kind (Adoption; "Findelkinder") - u.U. gestörtes Verhältnis zum Kind |
| Im Falle einer Vergewaltigung sind die
institutionellen und strukturellen Konsequenzen für
Frauen radikal anders als für Männer. Männer werden
nicht von ihren Frauen fallengelassen, sie
"entehren" auch nicht ihre Ehepartnerin und
/oder die Familie, sie können nicht zur Schwangerschaft
gezwungen werden, gelten auch nicht als von nun an
unverheiratbar; man/frau unterstellt ihnen auch nicht,
möglicherweise eingewilligt zu haben, und sie werden
auch nicht als Repräsentanten einer Kultur gesehen. (Sara Sharratt in "Das Kriegsverbrecher-Tribunal in Den Haag" von Medica mondiale e.V., 1997) |
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Gewalt gegen Frauen als Mittel der Kriegsführung
Sexuelle
Gewalt


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