
Zwangsprostitution
von Mädchen und Frauen
im Nationalsozialismus
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| In Deutschland
wurden in den Jahren 1940 bis 1942
schätzungsweise 35.000 Frauen zur
Prostitution in den Konzentrations-, Wehrmachts-
und Zwangsarbeiterlagern gezwungen. Es handelte
sich um osteuropäische Frauen, Jüdinnen und Deutsche.
Den Frauen blieb nichts anderes übrig, als sich in ihr
"Schicksal" zu fügen. Sie hofften eventuell
auf eine in Aussicht gestellte Entlassung aus den
Konzentrationslagern. Oder auf Überlebensbedingungen im
Konzentrationslager. "Häftlingsfrauen, die sich dafür entschieden, in einem Häftlingsbordell zu arbeiten, verbanden damit die Hoffnung, den lebensbedrohlichen Bedingungen des KZ-Alltags eine Chance des Überlebens entgegenzusetzen." (Zitat von Christa Paul) |
"Für
notwendig halte ich allerdings, daß in freiester Form
den fleißig arbeitenden Gefangenen Weiber in Bordellen
zugeführt werden". |
| Unvorstellbar, was diese Frauen erleiden mußten, an Demütigungen, Praktiken, Strafen, Isolation, Diskriminierungen und Krankheiten. Wenn die sexuelle Attraktivität der Frauen verbraucht war, sie krank oder schwanger waren, wurden sie durch andere unverbrauchte Frauen ausgetauscht und kamen zurück in Konzentrationslager, wurden erschossen oder vergast oder sie starben an Geschlechtskrankheiten oder an den Folgen von Abtreibungen. In den seltensten Fällen wurden die Frauen tatsächlich in Freiheit entlassen, wie es ihnen teilweise versprochen wurde. |
Arten der Bordelle |
Aufgaben der Bordelle |
| Ab Sommer 1940: Errichtung von Bordellen für Wehrmachtsangehörige durch die Wehrmacht in Frankreich und Verlauf des Krieges in den eroberten Gebieten (Größenordnungen: Im Jahr 1942 gab es rund 500 Wehrmachtsbordelle.) |
- "Homosexualität"
und die Verbreitung von Geschlechtskrankheiten sollte
verhindert werden. - Den Soldaten sollte ihre "sexuelle Bedürfnisbefriedigung" nicht abgesprochen werden. - Leistungsanreiz |
| Im März 1940 erste Anweisungen
zur Errichtung von Bordellen für Fremd- und
Zwangsarbeiter. Ab Herbst 1941 verstärkte
Einrichtung dieser Bordelle. (Größenordnungen: Im November 1941 gab es rund 60 Bordelle für Fremd- und Zwangsarbeiter.) |
- sexuelle Kontakte zu
"deutschen" Frauen sollten verhindert werden. - Leistungsanreiz |
| Im März 1942 Befehl zur
Errichtung der Bordelle für die Häftlinge der KZ. In allen größeren Konzentrationslagern im "Reichsgebiet" und in den KZ`s Auschwitz-Stammlager und Auschwitz-Birkenau wurden Bordelle für Häftlinge errichtet. |
- sogenannte
"Prämienverordnung" als Leistungsanreiz und
zur Motivierung zu besseren Arbeitsleistungen; - weitere Spaltung der Häftlinge durch die Vergünstigungen der Prämienverordnung: die Masse der Häftlinge hatte an dieser Art der "Prämie" keinen Anteil, sondern sogenannte "Funktionsträger" - ferner Bekämpfung der Homosexualität und Durchführung sogenannter "Abkehrprüfungen": Männliche Homosexuelle sollten Heterosexualität demonstrieren (standen evtl. in Verbindung mit "medizinischen Versuchen" an homosexuellen Häftlingen) |
| Zustände in den
Häftlingsbordellen: Durchschnittlich arbeiteten 6-16 Frauen in einem dieser Bordelle. Sie mußten täglich den Geschlechtsverkehr von sieben, acht Männern ertragen. An allen sieben Tagen der Woche. Es wurde nicht verhütet. Die Zimmertüren hatten Gucklöcher. Mußte ein Häftling für seinen Besuch 2,- RM i.F. eines "Prämienscheines" bezahlen, erhielt davon die "Bordell-Insassin" RM 0,45 und die Aufsicht RM 0,05. Der größte Teil wurde an die KZ-Verwaltung abgeführt. |
Grundgedanke: Der Bordellbesuch erhöht die Bereitschaft der jeweiligen Männer, die von ihnen geforderte Leistung zu erbringen und sich an die jeweiligen Verhältnisse anzupassen. Die Bordelle waren ein Zugeständnis, mit dem die Loyalität gegenüber dem System gefördert werden sollte. |
| Das
Schweigen Neben dem Schmerz der Erinnerung, der viele Opfer nationalsozialistischer Gewalt schweigen läßt, schwiegen und schweigen diese Frauen besonders deshalb, weil es sexuelle Gewalt war, die sie erlitten haben, und weil sie befürchteten, beschuldigt und diskriminiert zu werden. Nach dem 2. Weltkrieg wurden die staatlich errichteten Bordelle tabuisiert. Dadurch konnten die Frauen ihre Erfahrungen nirgendwo erwähnt finden. Staatlich erichtete Bordelle sind Teil des nationalsozialistsichen Terrors und Teil der Geschichte sexueller Gewalt an Frauen. |
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Zwangsprostitution als Kriegsmittel
Gewalt
gegen Frauen als Mittel der Kriegsführung


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