Zwangsprostitution von Mädchen und Frauen
im Nationalsozialismus




In Deutschland wurden in den Jahren 1940 bis 1942 schätzungsweise 35.000 Frauen zur Prostitution in den Konzentrations-, Wehrmachts- und Zwangsarbeiterlagern gezwungen. Es handelte sich um osteuropäische Frauen, Jüdinnen und Deutsche. Den Frauen blieb nichts anderes übrig, als sich in ihr "Schicksal" zu fügen. Sie hofften eventuell auf eine in Aussicht gestellte Entlassung aus den Konzentrationslagern. Oder auf Überlebensbedingungen im Konzentrationslager.
"Häftlingsfrauen, die sich dafür entschieden, in einem Häftlingsbordell zu arbeiten, verbanden damit die Hoffnung, den lebensbedrohlichen Bedingungen des KZ-Alltags eine Chance des Überlebens entgegenzusetzen." (Zitat von Christa Paul)



"Für notwendig halte ich allerdings, daß in freiester Form den fleißig arbeitenden Gefangenen Weiber in Bordellen zugeführt werden".
Heinrich Himmler im März 1942



Unvorstellbar, was diese Frauen erleiden mußten, an Demütigungen, Praktiken, Strafen, Isolation, Diskriminierungen und Krankheiten. Wenn die sexuelle Attraktivität der Frauen verbraucht war, sie krank oder schwanger waren, wurden sie durch andere unverbrauchte Frauen ausgetauscht und kamen zurück in Konzentrationslager, wurden erschossen oder vergast oder sie starben an Geschlechtskrankheiten oder an den Folgen von Abtreibungen. In den seltensten Fällen wurden die Frauen tatsächlich in Freiheit entlassen, wie es ihnen teilweise versprochen wurde.



Arten der Bordelle

Aufgaben der Bordelle

Ab Sommer 1940:
Errichtung von Bordellen für Wehrmachtsangehörige durch die Wehrmacht in Frankreich und Verlauf des Krieges in den eroberten Gebieten
(Größenordnungen:
Im Jahr 1942 gab es rund 500 Wehrmachtsbordelle.)
- "Homosexualität" und die Verbreitung von Geschlechtskrankheiten sollte verhindert werden.
- Den Soldaten sollte ihre "sexuelle Bedürfnisbefriedigung" nicht abgesprochen werden.
- Leistungsanreiz
Im März 1940 erste Anweisungen zur Errichtung von Bordellen für Fremd- und Zwangsarbeiter. Ab Herbst 1941 verstärkte Einrichtung dieser Bordelle.
(Größenordnungen: Im November 1941 gab es rund 60 Bordelle für Fremd- und Zwangsarbeiter.)
- sexuelle Kontakte zu "deutschen" Frauen sollten verhindert werden.
- Leistungsanreiz
Im März 1942 Befehl zur Errichtung der Bordelle für die Häftlinge der KZ.
In allen größeren Konzentrationslagern im "Reichsgebiet" und in den KZ`s Auschwitz-Stammlager und Auschwitz-Birkenau wurden Bordelle für Häftlinge errichtet.
- sogenannte "Prämienverordnung" als Leistungsanreiz und zur Motivierung zu besseren Arbeitsleistungen;
- weitere Spaltung der Häftlinge durch die Vergünstigungen der Prämienverordnung: die Masse der Häftlinge hatte an dieser Art der "Prämie" keinen Anteil, sondern sogenannte "Funktionsträger"
- ferner Bekämpfung der Homosexualität
und Durchführung sogenannter "Abkehrprüfungen": Männliche Homosexuelle sollten Heterosexualität demonstrieren (standen evtl. in Verbindung mit "medizinischen Versuchen" an homosexuellen Häftlingen)
Zustände in den Häftlingsbordellen:
Durchschnittlich arbeiteten 6-16 Frauen in einem dieser Bordelle.
Sie mußten täglich den Geschlechtsverkehr von sieben, acht Männern ertragen. An allen sieben Tagen der Woche.
Es wurde nicht verhütet. Die Zimmertüren hatten Gucklöcher.
Mußte ein Häftling für seinen Besuch 2,- RM i.F. eines "Prämienscheines" bezahlen, erhielt davon die "Bordell-Insassin" RM 0,45 und die Aufsicht RM 0,05. Der größte Teil wurde an die KZ-Verwaltung abgeführt.
Grundgedanke:
Der Bordellbesuch erhöht die Bereitschaft der jeweiligen Männer, die von ihnen geforderte Leistung zu erbringen und sich an die jeweiligen Verhältnisse anzupassen. Die Bordelle waren ein Zugeständnis, mit dem die Loyalität gegenüber dem System gefördert werden sollte.



Das Schweigen

Neben dem Schmerz der Erinnerung, der viele Opfer nationalsozialistischer Gewalt schweigen läßt, schwiegen und schweigen diese Frauen besonders deshalb, weil es sexuelle Gewalt war, die sie erlitten haben, und weil sie befürchteten, beschuldigt und diskriminiert zu werden.
Nach dem 2. Weltkrieg wurden die staatlich errichteten Bordelle tabuisiert. Dadurch konnten die Frauen ihre Erfahrungen nirgendwo erwähnt finden.
Staatlich erichtete Bordelle sind Teil des nationalsozialistsichen Terrors und Teil der Geschichte sexueller Gewalt an Frauen.




"Das große Schweigen. Bordelle im KZ" von Caroline von der Tann und Maren Niemeyer
 
"Zwangsprostitution. Staatlich errichtete Bordelle im Nationalsozialismus" von Christa Paul, Edition Hentrich, ISBN 3-89468-141-1
"Bordelle in deutschen Konzentrationslagern" von Reinhild Kassing und Christa Paul in "K(r)ampfader- Kasseler Frauenzeitung" Nr. 1/1991
"Frauen- Staat- Medizin. Aspekte der Körperpolitik im Nationalsozialismus" von Gabriele Czarnorwski in "Frauen zwischen Auslese und Ausmerze", Beiträge zur feminist. Theorie und Praxis, Nr. 14/1985
"Das Lagerbordell von Flossenbürg" von Hans-Peter Klausch in "Beiträge zur Geschichte der Arbeiterbewegung 4/1992"






Zwangsprostitution als Kriegsmittel


Gewalt gegen Frauen als Mittel der Kriegsführung









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