Keine Bahncard für die Liebste?




von Sabine Ayshe Peters
Sie kennen sie sicher: die kleine Plastikkarte der Deutschen Bundesbahn, mit der Sie (fast) alle Tickets zum halben Preis haben können. Name: BahnCard. Auch ich wollte gerne zukünftig diese Vergünstigung in Anspruch nehmen und sah mir den Werbefolder der Bahn AG etwas näher an. Eine "Zusatzkarte für Ehepartner" wird dort ebenfalls angeboten, und die kostet sogar nur den halben Preis der BahnCard. Was für ein Angebot, für alle PartnerInnen, die gerne gemeinsam verreisen. Aber was versteht die Deutsche Bahn AG unter "Ehepartner"? Immerhin hatte das Reiseunternehmen mit einem Plakat geworben, auf dem zu lesen stand: "Eine BahnCard für meine Liebste zum halben Preis". Ich schrieb dem Unternehmen:

"Sehr geehrte Damen und Herren, da ich privat wie beruflich häufig reise und gerne die Bahn zu diesem Zweck nutze, habe ich beschlossen, die BahnCard Classic zu kaufen. Sie bieten eine Zusatzkarte "für Ehepartner" an, die nurmehr die Hälfte der BahnCard kostet. Das ist ein sehr schöner zusätzlicher Service. Ich würde Ihr Angebot gerne in Anspruch nehmen, möchte jedoch vorher wissen, ob ich die Zusatzkarte auch für meine Lebensgefährtin in Anspruch nehmen kann. Sicher ist das für ein modernes Unternehmen wie das Ihre eine Selbstverständlichkeit. Ich sehe Ihrer positiven Antwort entgegen und verbleibe mit freundlichem Gruß..."

Schon 12 Tage später hatte ich die Antwort dieses fortschrittlichen Unternehmens im Briefkasten:

 

"Sehr geehrte Frau Peters,
für Ihr Interesse an der BahnCard bedanken wir uns. Wir bedauern, daß wir derzeit keine Zusatzkarte für Ihre Lebenspartnerin ausstellen können. Laut Aussage der Deutsche Bahn AG ist der Wunsch nach tarifrechtlicher Gleichstellung eheähnlicher Lebensgemeinschaften mit beurkundeten Ehen schon vielfach an sie herangetragen worden. Die Deutsche Bahn AG kann aber keine familienpolitischen Grundsatzdiskussionen entscheiden.
Die Angebotskonditionen der BahnCard sind vom Bundesminister für Verkehr genehmigt worden. Ausschließlich Ehepartner eines BahnCard-Inhabers sind berechtigt, die ermäßigte BahnCard zu erwerben.
Die rechtliche Beurteilung eheähnlicher Lebensgemeinschaften ist zur Zeit in Bearbeitung. Deshalb schließen wir künftige Änderungen der Angebotskonditionen nicht aus.
Für weitere Fragen und Wünsche stehen wir Ihnen von Montag bisFreitag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr unter der Servicenummer 04421/999666 zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen Citibank BahnCard Service"

 

Es ist ja sehr beruhigend, zu hören, dass "künftige Änderungen der Angebotskonditionen" nicht ausgeschlossen werden, ich hatte jedoch nicht vor, geduldig bis zu meinem 80. Geburtstag auf meine Rechte zu warten. Dankbar bin ich allerdings dem Citibank BahnCard Service für den Hinweis darauf, wer eigentlich für die rechtliche Diskriminierung lesbischer und schwuler Paare verantwortlich ist: die Politik! Solange es kein eindeutiges Antidiskriminierungsgesetz gibt und solange es keine Möglichkeit gibt, lesbische und schwule Lebensgemeinschaften beurkunden zu können, werden konservative Unternehmen ihre soziale Verantwortung leugnen und ungestraft jeglicher Diskriminierung frönen. Das gilt natürlich nicht nur für Vergünstigungen im Reiseverkehr, sondern ebenso im Versicherungs-, Sozialversicherungs-, Steuer- und Erbschaftsrecht - um nur einige Aspekte alltäglicher juristischer Benachteiligung zu nennen. Parteien und Institutionen sollten sich aufgefordert fühlen, die Bundesrepublik aus dem Status eines sozialen Entwicklungslandes herauszuholen.

Die Möglichkeit zur beurkundeten PartnerInschaft in Europa gibt es in Dänemark (1989), Grönland (1996), Norwegen (1993), Schweden (1994, gültig ab 1995), Island (1996) sowie den Niederlanden (1997, gültig ab 1998). Diese Staaten entsprechen damit schon jetzt ansatzweise der Empfehlung des Europarates von 1994, jeglicher Diskriminierung lesbischer oder schwuler Menschen entgegenzuwirken.
Eine Annäherung an dieses europäische Ziel ist auch die Anerkennung sogenannter "nichtehelicher Lebensgemeinschaften", die zwei in einer bestimmten Situation zusammenlebenden Menschen bestimmte Rechte einräumt. Ein solches Gesetz hat seit 1996 Ungarn. Daneben bieten manche Städte in Belgien, Niederlande, Frankreich und Spanien gleichgeschlechtlichen Paaren die Möglichkeit, bestimmte Rechte in Anspruch zu nehmen, die z.B. das Wohn-, Steuer- oder Krankenversicherungsrecht betreffen.
Einige Bundesländer haben mittlerweile ihren Landesregierungen angegliederte "Referate gleichgeschlechtlicher Lebensformen", wie diese Institution in Nordrhein-Westfalen heißt. Doch mit der Einrichtung dieser Referate ist es nicht getan. Neben dem außerparlamentarischen Engagement lesbisch- schwuler Initiativen (so hat z.B. auch der Lesbenring Anfang Oktober eine "Aktion BahnCard" begonnen) müssen sich endlich auch Politikerinnen und Politiker auf allen Ebenen für die staatsbürgerlichen Rechte lesbischer und schwuler Menschen stark machen. 1998 sind übrigens Bundestagswahlen...
© Sabine Ayshe Peters 1997; Sabines Homepage






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