Auszug aus der Hamburger Koalitionsvereinbarung von SPD und GAL




Nov 97: Auszug aus der Hamburger Koalitionsvereinbarung SPD & GAL 1997-2002

16.2 Gleichgeschlechtliche Lebensweisen / Lesben und Schwule
Die Koalitionspartner stellen übereinstimmend fest, daß Lesben und Schwule nach wie vor im Alltag, im Berufsleben und durch zahlreiche Verwaltungsvorschriften und Verordnungen benachteiligt sind. Die Koalitionspartner sind der Auffassung, daß für alle Hamburgerinnen und Hamburger das Gleichbehandlungsgebot des Artikel 3 GG Geltung haben soll. Der gemeinsam getragene Senat wird deshalb eine aktive Antidiskriminierungspolitik betreiben.
16.2.1 Die rechtliche Absicherung (gleichgeschlechtlicher Partnerschaften) und die Möglichkeit einer registrierten Partnerschaft soll durch Gesetzesinitiativen auf Bundesebene vorangetrieben werden.
16.2.2 Ein Gleichstellungsgesetz zur Änderung des Bundesgesetzes wird im Bundesrat unterstützt.
16.2.3 Die Auskunftsrechte bei Krankenhäusern und Behörden werden im Rahmen der staatlichen Möglichkeiten gewährleistet.
16.2.4 Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften erhalten unter den gleichen Voraussetzungen wie Ehepaare einen Wohnberechtigungsschein. Bei der Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen werden Eltern mit Kindern vorrangig berücksichtigt.
16.2.5 Bei binationalen Lebensgemeinschaften entscheidet die Ausländerbehörde Hamburg die Fälle wohlwollend auf der Grundlage der aus den vorliegenden Urteilen (OVG Münster vom 7.8.1997, BVerwG vom 27.2.1996) ersichtlichen Maßstäbe.
16.2.6 Rechtlich relevante Sachverhalte können die Partnerinnen und Partner gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften durch notariell beurkundete Partnerschaftsverträge regeln. Es sollen Musterverträge formuliert werden, die z.B. bei der ÖRA erhältlich sind.
16.2.7 Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, vertraglich geregelte gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften anzuzeigen und registrieren zu lassen, ohne das sich daraus Rechtsfolgen in positiver oder negativer Hinsicht ergeben.
16.2.8 Der Bereich Schwule und Lesben/ gleichgeschlechtliche Lebensweisen stellt einen besonderen Aufgabenschwerpunkt im Senatsamt für die Gleichstellung dar.
16.2.9 Die Koalitionspartner wollen eine nichtstaatliche Initiative für ein Mahnmal für schwule und lesbische Opfer des Nationalsozialismus unterstützen.
16.2.10 Es wird geprüft, ob Strafjustizakten betreffend § 175 StGB bis zum Jahrgang 1969 für wissenschaftliche Zwecke beim Staatsarchiv aufbewahrt werden können.
16.2.11 Die Behandlung gleichgeschlechtlicher Lebensformen im schulischen Unerricht soll verstärkt werden.
16.2.12 Die für Schwule und Lesben bestehenden Beratungsstellen sollen im Rahmen der Möglichkeiten weiter gefördert werden.





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