
Strafbarkeit bei Pornographie an Kindern
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| Wird der Diebstahl einer Handtasche höher bestraft, und der Schaden damit höher bewertet, als die Herstellung und/ oder der Besitz von an Kindern begangener Pornographie? |
| Für die Strafverfolgung der Täter, die Babys und (Klein-)Kinder für die Herstellung von Pornographie benutzen und schädigen, sowie die im Besitz solcher Bilder, Filme etc. sind oder damit handeln, gelten zum Teil sehr unterschiedliche Vorschriften oder gar keine (Stand: 7 /98) | ||||
| Belgien | Der
Besitz von Kinderpornographie kann mit Haftstrafen von
einem Monat bis einem Jahr und mit einer Geldstrafe von
100 bis 1.000 Franc bestraft werden. Ausstellung, Verkauf, Vertreibung, Herstellung oder Import von Kinderpornographie kann mit fünf bis zehn Jahre Haft und einer Geldstrafe von 500 bis 10.000 Franc bestraft werden. Bei einem Bandenverbrechen können zehn bis fünzehn Jahre Zwangsarbeit und Geldstrafen von 500 bis 50.000 Franc verhängt werden. (Klein-)Kinderhandel wird als Menschenhandel mit ein bis fünfzehn Jahren Haft (bzw. Zwangsarbeit bei Bandenverbrechen) sowie einer Geldstrafe bestraft. Handel mit Minderjährigen zu Prostitutionszwecken erhöht die Strafe. |
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| Bulgarien | Es gibt keine besonderen strafrechtlichen Vorschriften zur Verfolgung von sexuellen Verbrechen an Kindern. Das betrifft sexuellen Mißbrauch genauso wie die Herstellung und/ oder den Besitz von Kinderpornographie sowie den Handel von (Klein-)Kindern. | |||
| Bundesrepublik Deutschland | Der
Besitz von Kinderpornographie kann mit bis zu einem jahr
Haftstrafe oder Geldstrafe bestraft werden. Die Herstellung kann mit Haftstrafen zwischen drei Monaten und fünf Jahren bestraft werden. Der Handel mit Kindern ist als Menschenhandel strafbar. Sexueller Mißbrauch kann mit einer Haftstrafe von sechs Monaten bis zu fünfzehn Jahren bestraft werden. In "minderschweren Fällen" ist eine Geldstrafe möglich. Bei Tod des Opfers kann der Täter eine lebenslange Haft bekommen. |
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| Dänemark | Die Herstellung oder der Handel von Kinderpornographie kann mit einer Haftstrafe von bis zu sieben Monaten bestraft werden. | |||
| Estland | Die Herstellung von Kinderpornographie kann mit einer Haftstrafe zwischen zwei und fünf Jahren bestraft werden. Der Besitz kann mit Haft bis zu drei Jahren bestraft werden. Der Handel mit Kindern kann mit einer Haftstrafe von bis zu sieben Jahren Haft bestraft werden. Sexueller Mißbrauch kann mit bis zu zehn Jahren Gefängnis geahndet werden. | |||
| Frankreich | Herstellung und Weitergabe von Kinderpornographie kann mit einer Höchststrafe von drei Jahren Haft und einer Geldstrafe geahndet werden. Gewerbsmäßiger Handel kann mit einer Haftstrafe bis zu fünf Jahren Haft und einer Geldstrafe bestraft werden. | |||
| Griechenland | Entführung von (Klein-)Kindern für pornographische Zwecke kann mit Haft zwischen neun Monaten und drei Jahren bestraft werden. Bei Kinderhandel beträgt die Höchststrafe zehn Jahre. | |||
| Großbritannien | Produktion, Besitz und Vertrieb "unzüchtiger" Abbildungen von Kindern kann mit einer Haftstrafe bis zu sechs Monaten und/oder einer Geldstrafe von bis zu 5.000 Pfund bestraft werden. Kinderhandel kann als Kindesentführung und Anstiftung von Kinderprostitution jeweils bis zu sieben Jahren Haft bestraft werden. Sexueller Mißbrauch an einem Kind kann maximal mit zwei Jahren Haft bestraft werden. Bei Vergewaltigung beträgt die Höchststrafe lebenslange Freiheitsstrafe. | |||
| Italien | Produktion und Besitz von Kinderpornographie ist strafbar. Sexueller Mißbrauch von Kindern kann mit Haft bis zu zwölf Jahren bestraft werden. | |||
| Litauen | Herstellung und Vertrieb von Pornographie kann mit Geldbußen oder mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden. Sexueller Mißbrauch an Kindern kann mit Haftstrafe zwischen drei und fünfzehn Jahren bestraft werden. | |||
| Niederlande | Besitz,
Produktion und Handel mit Kinderpornographie sowie
Kinderhandel und sexueller Mißbrauch sind strafbar.
Bereits der Besitz einzelner Abbildungen mit
Kinderpornographie könnte mit bis zu sechs Jahren Haft
bestraft werden, doch hat es lt. Justizministerium noch
nie eine Verurteilung deswegen gegeben. Dagegen wurden
wiederholt Täter, die Kinder zu sexuellen Zwecken
mißbrauchten, sowie Produzenten von Kinderpornographie
zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Sexueller Mißbrauch von Kindern ab zwölf Jahren wird erst geahndet, wenn ein/e Betroffene/r Anzeige erstattet. Bei jüngeren Kindern wird seitens der Staatsanwaltschaft ermittelt. |
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| Österreich | Herstellung
und Vertrieb von Kinderpornographie können mit bis zu
zwei Jahren Haft bestraft werden. Geschieht dies
gewerbsmäßig kann dies mit drei Jahren Gefängnis
geahndet werden. Sexueller Mißbrauch kann mit Haftstrafen zwischen sechs Monaten und zwanzig Jahren bestraft werden. Entführung Minderjähriger kann mit Haft zwischen sechs Monaten und fünf Jahren bestraft werden. |
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| Polen | Produktion, Besitz und Vertrieb von Kinderpornographie kann mit Haft bis zu zwei Jahren geahndet werden. Sexueller Mißbrauch kann mit Haft zwischen sechs Monaten und zehn Jahren bestraft werden. | |||
| Rumänien | Herstellung,
Verbreitung und Besitz mit dem Ziel der Verbreitung von
Kinderpornographie kann mit einer Geldstrafe oder Haft
zwischen drei Monaten und zwei Jahren bestraft werden.
Auf "Sklavenhaltung und -handel" stehen drei
bis zehn Jahre Haft. Sexueller Mißbrauch an Kindern wird auf Antrag verfolgt. Je nach Geschlecht der Opfer werden zur Strafverfolgung die Paragraphen über die generell verbotene Homosexualität oder über Vergewaltigung, Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen und verfühurng angewendet. Sexueller Mißbrauch von Jungen kann demnach mit Haft zwischen zwei und sieben Jahren, sexueller Mißbrauch an Mädchen mit Haft zwischen ein und fünfzehn Jahren bestraft werden. |
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| Schweden | Die
Herstellung von Kinderpornographie kann mit höchstens
vier Jahren Haft bestraft werden. Der besitz wird
vermutlich 1999 unter Strafe gestellt. Dazu müssen die
Verfassungsbestimmungen zur Pressefreiheit geändert
werden. Einen Straftatbestand Kinderhandel gibt es nicht. Sexueller Mißbrauch an Kindern kann mit maximal zehn Jahren Haft bestraft werden. Beschäftigte des öffentlichen Dienstes wie KindergärtnerInnen und LehrerInnen sind bei Verdacht zur Anzeige verpflichtet. |
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| Schweiz | Die Herstellung von Kinderpornographie kann mit Geld- oder Haftstrafe bestraft werden. 1998 soll auch der Besitz unter Strafe gestellt werden. Bislang gilt das nur für den Import von Kinderpornographie. Auf Kinderhandel steht eine Mindeststrafe von sechs Monaten Haft. | |||
| Spanien | Herstellung und Besitz von Kinderpornographie sind nicht strafbar. Sexueller Mißbrauch an Kindern kann mit Haft zwischen sechs Monaten und zwei Jahren bestraft werden. | |||
| Tschechien | Herstellung und Besitz werden mit zwei bis sechs Jahren Haft bestraft. Sexueller Mißbrauch an Kindern kann mit Haftstrafen zwischen zwei und zehn Jahren bestraft werden. Der Handel mit Kindern kann über die Strafbestände Nötigung" und "Freiheitsberaubung" geahndet werden. | |||
| Türkei | Sexueller Mißbrauch von Kindern kann mit fünf, maximal zehn Jahren Haft geahndet werden. Täter, die Kinder zur Prostitution veranlassen, können mit zwei Jahren Haft rechnen. | |||
| Ukraine | Sexueller Mißbrauch an Kindern ist strafgesetzlich nicht erfaßt. | |||
| Ungarn | Herstellung und Vertrieb von Pornographie an Kindern kann mit Freiheitsstrafen zwischen zwei und acht Jahren bestraft werden. Sexueller Mißbrauch wird mit einem bis fünfzehn Jahren Haft geahndet. Der Handel an Kindern kann als "Veränderung des familären Status" strafrechtlich evrfolgt werden. Höchststrafe hier zehn Jahre. | |||
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Gegen sexuelle Gewalt


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