Das Frauenwahlrecht





Die Geburtsurkunde des Frauenwahlrechts in Deutschland am 12. 11. 1918 ist der Aufruf an das Deutsche Volk vom Rat der Volksbeauftragten. Hierrin heißt es: "Alle Wahlen zu öffentlichen Körperschaften sind fortan nach dem gleichen, geheimen, direkten, allgemeinen Wahlrecht ....für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen zu vollziehen."   
Doch was für eine Arbeit so weit zu kommen! Louise Otto- Peters (1819-1895) schrieb 1843 in einem aufsehenerregenden Leserinnenbrief: "Die Teilnahme der Frauen an den Interessen des Staates ist nicht ein Recht, sondern eine Pflicht."

1902 gründeten Lida Gustava Heymann und Anita Augspurg (1857-1943) den Deutschen Verein für Frauenstimmrecht. Seit 1907 wurde das Thema zunehmend diskutiert. 1918 hatte der Kaiser abgedankt, der Erste Weltkrieg war zu ende, die Republik ausgerufen, da gelang der Durchbruch: der Rat der Volksbeauftragten als Übergangsregierung des Deutschen Reiches erkannte den Frauen das Wahlrecht zu. 1919 wurde es in der Weimarer Verfassung verankert. Damit war eine der Hauptforderungen nach etwa 70 Jahren Kampf erfüllt.
Bis zu diesem Zeitpunkt hatten weltweit neun Staaten das Frauenwahlrecht eingeführt:

 

Jahre der Einführung des Wahlrechtes für die halbe Bevölkerung eines Landes,
nämlich für die Frauen:

1869 Wyoming   1935 Indien
1902 Australien   1937 Philippinen
1906 Finnland   1942 Dominikanische Republik
1913 Norwegen   1944 Frankreich
1915 Dänemark, Island   1945 Italien, Liberia
1917 Kanada, Niederlande, Sowjetunion   1946 Albanien, Japan, Jugoslawien, Panama, Rumänien, Südafrika
1918 Deutschland, England, Irland, Luxemburg, USA   1947 Argentinien, Bulgarien, Burma, China, Venezuela
1919 Österreich, Polen, Schweden, Tschechoslowakei   1948 Belgien, Israel, Korea
1924 Mongolei   1949 Chile, Costa Rica, Ungarn
1929 Ekuador   1952 Griechenland
1931 Ceylon, Spanien   1971 Schweiz
1932 Brasilien, Thailand, Uruguay   1990 Halbkanton Appenzell- Innerrhoden in der Schweiz
1934 Kuba, Türkei      



In Kuwait
lehnte das aus Männern bestehende oberste Verfassungsgericht in den Jahren 2000 und 2001 erneut das Wahlrecht für Frauen im Land ab.













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