Der Staat als Frauengefängnis - Frauen in Afghanistan





Unser

Handeln

ist

überfällig!




Solidarität mit den Frauen in Afghanistan heißt...


- als erstes, Öffentlichkeit über das Ausmaß der dortigen Frauenunterdrückung herzustellen.


- Zusammen mit den hier lebenden afghanischen Frauen muß unverzüglich eine längst überfällige breite Solidaritätskampagne begonnen werden.


- Ein Bestandteil der Kampagne sollte die Forderung nach Einstellung jeglicher finanzieller und politischer Unterstützung der Taliban und der die Taliban unterstützenden politischen Kräfte und Staaten durch die Bundesregierung und die EU sein.


- Alle afghanischen Flüchtlinge müssen sofort uneingeschränktes Asylrecht erhalten; frauenspezifische Fluchtgründe müssen anerkannt werden.


- Die Frauenunterdrückung in Afghanistan sollte bei allen Aktivitäten zum Internationalen Frauentag (08.03.) zum Thema gemacht werden.

  Der Staat als Frauengefängnis - Frauen in Afghanistan

Unmittelbar nach der Regierungsübernahme durch die Taliban, nach deren Einmarsch in Kabul am 27.9.1996, geriet Afghanistan kurzfristig ins Blickfeld der internationalen Öffentlichkeit. Schlagzeilen machte die zum politischen Programm erhobene Frauenunterdrückung der Taliban.
Die Öffentlichkeit empörte sich über ihre Maßnahmen, Frauen durch Ausgehverbot, Arbeitsverbot und Schulverbot aus dem sozialen Leben auszugrenzen, sie jeglicher Rechte zu berauben und aus der Öffentlichkeit zu verbannen. Von den USA über die EU-Kommission bis zu Außenminister Kinkel wurden die massiven Menschenrechtsverletzungen verurteilt. Dabei blieb es auch. Die Hilferufe afghanischer Frauen werden bis heute ignoriert.

Mit dem Abzug der russischen Armee im Februar 1989 war Afghanistan für die deutsche Öffentlichkeit einschließlich eines Großteils der Linken kein Thema mehr. Die Frage der Frauenrechte hatte bei der Beurteilung der afghanischen Verhältnisse sowieso nie eine Rolle gespielt.

Afghanistan, geprägt durch feudale Strukturen, gehörte und gehört zu den ärmsten Ländern der Welt. Der Status der Frauen in einer Gesellschaft läßt sich u.a. an den Kriterien Müttersterblichkeit, Geburtenrate, Analphabetenrate und Kindersterblichkeit messen. In allen Punkten hält Afghanistan den negativen Weltrekord. Nicht zuletzt, um diese Zustände zu verändern, wurde König Zaher Schah 1974 gestürzt; eine Koalition unter Beteiligung der Demokratischen Volkspartei Afghanistans (DVPA) übernahm die Regierung. 1978 ergriff die DVPA allein die Macht.


Die Frauenpolitik der DVPA
Die Regierung der DVPA betrieb eine grundlegenden Landreform und ein umfangreiches Alphabetisierungsprogramm; zu ihren ersten Maßnahmen gehörte ein Erlaß über die Rechte der Frauen (17.10.1978). Dieser Erlaß forderte die "Sicherstellung gleicher Rechte von Frauen und Männern", auch auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts, und die "Beseitigung ungerechter, patriarchalischer, fundamentalistischer Beziehungen zwischen Mann und Frau". Zwangsehe und der Frauenhandel wurden verboten. Das Heiratsalter für Frauen wurde auf 16, für Männer auf 18 Jahre heraufgesetzt und damit dem durch Eheschließung abgedeckten sexuellen Mißbrauch von Kindern (Mädchen wurden teilweise schon mit 10 Jahren verheiratet) ein Riegel vorgeschoben. Der Gleichheitsgrundsatz wurde in die neue Verfassung aufgenommen.
Gerade die frauenpolitischen Maßnahmen der kommunistischen Regierung stießen auf den erbitterten Widerstand der Islamisten ... Dabei gelang es den Islamisten, die soziale Frage zurückzudrängen und eine "Männerallianz" gegen die "Gottlosen" aus Kabul zu schmieden, die es wagten, an den starren patriarchalischen Strukturen zu rütteln.

Den NATO-Staaten, allen voran den USA, ging es zu diesem Zeitpunkt vor allem darum, die Ausweitung des Einflußbereichs der Sowjetunion zu verhindern. Deshalb wurden die Mudschaheddin maßiv militärisch, finanziell und logistisch unterstützt und in die Lage versetzt, den begonnenen militärischen Kampf gegen die DVPA-Regierung ausweiten. In dieser Situation marschierte 1979 die sowjetische Armee zur Unterstützung der DVPA-Regierung ein.

Unter Ausgrenzung aller anderen Gesichtspunkte wurde die Diskussion über Afghanistan nun auf die Interventionspolitik der Sowjetunion und das Selbstbestimmungsrecht des Volkes eingeengt. Auch die Mehrheit der Linken ließ außer Acht, daß das Volk keine homogene Masse ist, sondern je nach Klasse und Geschlecht unterschiedliche Interessen hat. Mit seiner Reduzierung auf das Selbstbestimmungsrecht des Volkes wurde der Befreiungsbegriff von den realen Existenzbedingungen, wie dem Recht auf Wohnung und ausreichende Ernährung, Bildung und medizinische Versorgung oder dem Recht von Frauen auf Gleichberechtigung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, losgelöst. Die Frage, was ein Sieg der Islamisten für die Frauen Afghanistans bedeuten würde, wurde nicht einmal gestellt.
Nach dem Abzug der sowjetischen Truppen im Februar 1989 konnte sich die Regierung unter Nadjibullah nur noch bis April 1992 halten. Im April 1992 übernahmen die Islamisten die Macht.
Damit begann ein neues Kapitel der Frauenunterdrückung in Afghanistan....


Das Patriarchat schlägt zurück.
Als erstes hoben die Islamisten nach ihrer Machtübernahme die fortschrittlichen Frauengesetze auf. Der Gleichheitsgrundsatz wurde gestrichen, ebenso das Recht auf Bildung und Arbeit für Frauen. Unverzüglich wurden die Frauen aus dem öffentlichen Dienst entfernt. Allein in Kabul stellten sie 40 Prozent der Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Ab sofort durften sich Frauen auch nur noch mit bedecktem Kopf und weiter Kleidung in der Öffentlichkeit zeigen. Die Kleiderordnung wurde ggf. mit Gewalt durchgesetzt. Angriffsziel der Islamisten waren vor allem berufstätige Frauen und solche mit höherer Bildung. In der Hauptstadt Kabul gab es aber auch viele Frauen, die sich politisch betätigten.

Die DVPA und ihre Frauenorganisation waren für viele ein Hoffnungsträger im Kampf um die Verbesserung ihrer politischen und sozialen Lage gewesen. Die Mitglieder der Frauenorganisation der DVPA wurden nun doppelt verfolgt: wegen ihrer sozialistischen Grundhaltung, aber besonders wegen ihres Einsatzes fuer die Emanzipation der Frauen. Die Verbindung von beidem wurde zu einer tödlichen Mischung. Tausende von Frauen und Mädchen wurden getötet, vergewaltigt, und verschleppt.


Eine Fatwah zur Frauenfrage
Ungefähr zwei Jahre nach der Machtübernahme der Islamisten erließ eine aus neun Personen bestehende Kommission des Obersten Gerichts eine Fatwah zur Frauenfrage - das ist ein Verhaltenskodex für Frauen, der mit Gesetzeskraft ausgestattet ist. Eine "Fatwah" ist eine verbindliche Antwort auf eine an das Gremium gestellte Frage zur Auslegung bzw. Ergänzung des islamischen Rechts (Scharia); sie ist mit höchster geistiger Autorität versehen.

In dieser Fatwah wird Bildung und Alphabetisierung von Frauen als Quelle der Verführung und Verworfenheit bezeichnet, und festgestellt: für eine Frau bestehe keine Notwendigkeit, das Haus zum Zweck des Erwerbs zu verlassen.
Nur unter Einhaltung von 16 Bedingungen - die sich vor allem auf Kleidung und auf ihr Verhalten beziehen - darf sie dies überhaupt. Dazu zählt die Genehmigung ihres Mannes und die Begleitung eines männlichen Verwandten; sie darf keinen fremden Menschen anschauen und nur aus zwingenden Gründen mit ihm sprechen.


Die Fatwah hat den Anspruch, den Alltag aller Frauen in Afghanistan zu reglementieren: "Von den Verantwortlichen in Staat und Regierung wird entschieden gefordert, daß sämtliche göttlichen Gebote, besonders das Gebot der Verschleierung der Frau, unverzüglich zu verwirklichen sind, die Frauen aus den Büros zu entfernen, und Schulen für Frauen - in Wirklichkeit Zentren des Ehebruchs und der Prostitution - zu schließen sind."
(
Aus der Fatwah, abgedruckt in "ai", Afghanistan-Info/ Pressespiegel, Juli 1994 und Oktober 1995.)

Frauen, die sich vermeintlich nicht an die Vorschriften halten, werden als "vogelfrei" erklärt. Jeder Gläubige, der meint, eine Frau verstoße z.B. gegen Kleidervorschriften, hat völlig freie Hand, sie zu züchtigen bis zum Tod.


Die Taliban erklären den Frauen den Krieg
Unter der Herrschaft der Taliban (seit September 1996) wurde die durch die Fatwah geschaffene quasi gesetzliche Legitimation zur Frauenunterdrückung weiter ausgebaut systematisch umgesetzt. Jede Frau wird damit zum potentiellen Angriffsobjekt der Talibanmilizen.

Erklärtes Ziel der Taliban ist die Errichtung eines streng islamischen Gottesstaates, in dem das Gesetz der Scharia gilt und die Lebensführung strikt am Koran entsprechend der Interpretation der Taliban ausgerichtet werden muß. Die Scharia wird in vollem Umfang angewandt: Amputationen, Hinrichtungen und Steinigungen sind an der Tagesordnung.
Die Entrechtung der Frauen ist zentraler Bestandteil ihrer Politik. Alle Auffassungen, die Frauen eine Rolle in Familie, Staat und Gesellschaft zubilligen, werden als unislamisch verfolgt.
Frauen dürfen nur noch mit einem Ganzkörperschleier, der Burka, die Straße betreten. Der Willkür sind keine Grenzen gesetzt. Eine 18jährige, deren Kopfbedeckung angeblich etwas verrutscht war, wurde von einem Taliban-Kämpfer in den Fluß gestoßen, in dem sie ertrank. Einem Mädchen, das mit rotlackierten Fingernägeln angetroffen wurde, wurde mit
der Axt ein Finger der rechten Hand abgehackt.

Seit neuestem ist Frauen auch die medizinische Versorgung versagt. Sie dürfen nicht mehr in den allgemeinen Krankenhäusern behandelt werden. Für Frauen gibt es in der 1,5-Millionen-Stadt Kabul derzeit nur ein Hospital mit insgesamt 45 Betten. In der Klinik gibt es kein fließend Wasser, nur teilweise Strom, kein Labor und keinen funktionstüchtigen OP- Saal.

Für Frauen ohne Mann - Witwen oder alleinstehende Frauen - werden die Gebote der Taliban zur tödlichen Gefahr, da sie jeder Lebensgrundlage beraubt sind: Sie verfügen über keinerlei Einkommen, keinen Ernährer, und dürfen das Haus nicht einmal zum Einkaufen verlassen. Vielen Frauen droht deshalb der Hungertod.

Die Haltung der Taliban zu Frauen war der internationalen Öffentlichkeit von Anfang an bekannt. Doch wenn es um Geld geht sind Frauenrechte nur unnützer Ballast - und es geht um sehr viel Geld...
Das größte Wirtschaftsprojekt aller Zeiten in Afghanistan ist der geplante Bau einer Erdgasleitung von Turkmenistan in die pakistanische Hafenstadt Gwadar. Federführend ist die amerikanische Ölgesellschaft UNOCAL, die zwei Milliarden Dollar investieren will. Gebraucht wird dazu eine politische Kraft ohne antiamerikanische Tendenz, die in der Lage ist, den Bürgerkrieg zu beenden und eine einheitliche Ordnung in Afghanistan durchzusetzen. Diese Aufgabe hat man den Taliban zugedacht. Demokratie, Menschenrechte, soziale Gerechtigkeit oder gar Frauenrechte sind dabei augenscheinlich nebensächlich. Die USA beschränken sich in ihrer Kritik auf den väterlichen Rat an die Taliban, es mit der Verletzung von Frauenrechten nicht zu übertreiben.


Geheucheltes Mitleid
Die Bundesregierung findet die Entwicklung der Lage der Frauen in Afghanistan zwar erschreckend, verfolgten Frauen wird jedoch jeder asylrechtliche Schutz verweigert. In Bescheiden des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge sind z. B. folgende Ausführungen zu lesen: "Die Taliban haben für ihren Machtbereich die Rückkehr der muslemischen Kultur und damit eine Abkehr von westlichen Verhaltensmustern beschlossen. Ein solches Vorgehen kann naturgemäss nicht ohne Unterdrückung und Gewaltanwendung gelingen. Daraus jedoch eine Verfolgung ... abzuleiten wäre verfehlt, da all diese Maßnahmen ... die Allgemeinheit betreffen. Mag es auch zu Härtefaellen kommen, so darf doch nicht übersehen werden, daß ein erheblicher Teil der Weltbevölkerung nach diesen Verhaltensmustern lebt."

Frauen werden zusätzlich belehrt: "Die Taliban achten darauf, daß Frauen sich gemäß der Normen der traditionellen islamischen Gesellschaft verhalten und kleiden und im öffentlichen Leben äußerste Zurückhaltung üben. Halten sich Frauen an diese Vorgaben, sind sie jedenfalls keinen Gefahren ausgesetzt, die über das Maß der Gefährdung hinausgehen, denen Frauen in Afghanistan allgemein ausgesetzt sind." Nach dem Motto: "Andere Länder, andere Sitten" liegt nach dieser Auffassung des Bundesamtes eine asylrelevante Verfolgung von Frauen in Afghanistan nicht vor.

     
   

© Brigitte Kiechle (Artikel ganz leicht gekürzt)
© Dieser Artikel erschien in "SoZ - Sozialistische Zeitung" Nr.3/98



zur Situation der Frauen in Afghanistan









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