
Frauenhandel, der zu Zwangsprostitution führen kann
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Facts |
Frauen werden von illegalen Schlepperbanden in wohlhabendere Länder geschleust und dort praktisch ohne Entlohung zur Prostitution oder Schwerarbeit gezwungen. Jährlich werden rund 500.000 Frauen und Mädchen zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung in EU- Länder geschleust. Die Schlepperbanden machen allein in Europa jährlich etwa 7 Milliarden Dollar Gewinn mit der sexuellen Ausbeutung und sklavenähnlichen Behandlung der Frauen. (Bericht der Sachverständigen im Familien- und Frauenausschuß des Parlaments in Bonn; 27. Mai 1998) Unabhängig davon, ob die Ausübung der Prostitution erzwungen wird oder im "Konsens" erfolgt, werden die Frauen und Mädchen von den kriminellen Banden ihrer individuellen Rechte beraubt und durch das illegale Instrument der "Schuldknechtschaft" in eine Art moderne Sklaverei gezwungen. Frauenhandel ist so lukrativ wie Drogenhandel, aber viel weniger riskant: während auf Drogenhandel bis über zehn Jahre Haft steht, steht auf Frauenhandel eine Höchststrafe von zwei Jahren. Nach Schätzungen gehen in Deutschland täglich eine Million Männer in Bordelle. |
Wie läuft
Frauenhandel ab? |
| Die Mädchen und
Frauen werden mit falschen Versprechungen,
wie Arbeitsangeboten (als Köchinnen, Kellnerinnen,
Haushaltshilfen, Aupairs) oder Heiratsaussichten, ins
Ausland gelockt oder mit Gewalt verschleppt.
Die schlechten wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen in den Heimatländern lassen die Mädchen und Frauen den Versprechungen Glauben schenken. Meistens werden den Frauen nach der Einreise in das Zielland ihre Papiere weggenommen. Sie müssen zudem hohe Vermittlergebühren und Reisekosten bezahlen, und sind so sofort "hoch verschuldet" bei den Frauenhändlern. Von den Zuhältern beauftragt, beantragen die Frauen politisches Asyl oder sie müssen Scheinehen eingehen. So werden die Frauen oft durch mehrere Länder geschleust. Die Hintermänner der kriminellen Banden erwartet nur selten Strafverfolgung. 1996 wurden lt. Angaben des BKA 1.094 Ermittlungsverfahren wegen Menschenhandels eingeleitet. Oft ist den Männern nur eine Förderung der Prostitution oder Zuhälterei nachzuweisen, nicht aber der Menschenhandel. Die Frauen werden nach ihrer Festnahme in ihr Heimatland abgeschoben. Meistens werden sie dort wieder von den gleichen Frauenhändlern aufgegriffen. Aus Angst kommt es selten zu Aussagen gegen ihre Peiniger. Als Zeuginnen bringen sie sich zusätzlich in Gefahr. Nur in Fällen schweren Menschenhandels wird den Frauen bis zum Prozeß Duldung gewährt. Von 380 Mark Sozialhilfe im Monat mit Arbeitsverbot warten sie mitunter zwei Jahre auf die Verhandlung. Nach ihrer Prozeß- Aussage werden sie abgeschoben. |
Was kann gegen
Frauenhandel getan werden? |
- eine befristete Aufenthaltserlaubnis und sichere Unterkunft. - Verträge zwischen den Prostituierten und Freiern sollen nicht mehr als "sittenwidrig" gelten. - Telefonnotrufstellen - soziale und medizinische Betreuung der Frauen und Mädchen - Psychologische Hilfe für die Frauen, die verschleppt, vergewaltigt und gefoltert wurden und oft unter Schock stehen. (In Deutschland arbeiten wenigstens sechs Beratungsstellen für illegal in Deutschland lebende Osteuropäerinnen.) - Präventionsarbeit in den Herkunftsländern - Einrichtung eines internationalen Registers mit den Daten verschwundener Frauen und Kinder. - Strafgesetzanpassung an diese Form der Gewalt: Die Gefängnisstrafen für Frauenhandel müssen mindestens der Höchststrafe für Vergewaltigung entsprechen. - Kontrollen von grenzüberschreitend arbeitenden Ehevermittlungs- und Beschäftigungsagenturen |
Wie sind die
Größenordnungen? |
| Eine Ausstellung zum Thema Frauenhandel (14 Teile Format DIN A1) kann kostenlos ausgeliehen werden bei: Fachberatungsstelle für die Opfer von Menschenhandel "Nadeschda", Hansastraße 55 in 32049 Herford. |
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